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AGB


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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
der RED-Robatum GmbH & Co. KG

(Stand Mai 2018)

1.

Allgemeines

1.1

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der RED-Robatum GmbH & Co. KG.

1.2

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.3

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen der RED-Robatum GmbH & Co. KG bedürfen der Schriftform.

1.4

Die RED-Robatum GmbH & Co. KG ist berechtigt, diese AGBs zu ändern, indem sie den Kunden im Einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.

2.

Angebot und Vertragsschluss

2.1

Angebote der RED-Robatum GmbH & Co. KG sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, der Menge, der Lieferfrist, der Liefermöglichkeiten und der Nebenleistungen - unverbindlich.

2.2

Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die RED-Robatum GmbH & Co. KG.

2.3

Der Umfang der durch die RED-Robatum GmbH & Co. KG zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen, gelten in nachstehender Reihenfolge die Vertriebspartnervereinbarung, die Einzellizenzbedingungen der RED-Robatum GmbH & Co. KG Software, der Softwaresupportvertrag und ergänzend diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.4

Die RED-Robatum GmbH & Co. KG behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingter Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

3.

Installation, Schulung und Beratung

3.1

Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch die RED-Robatum GmbH & Co. KG als auch die Schulung und die Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

3.2

Sofern die RED-Robatum GmbH & Co. KG Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere dass die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflicht nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen der RED-Robatum GmbH & Co. KG angemessen. Die RED-Robatum GmbH & Co. KG kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von der RED-Robatum GmbH & Co. KG aus § 643 BGB bleiben unberührt.

3.3

Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4.

Leistungsumfang

4.1

Die RED-Robatum GmbH & Co. KG ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.

4.2

Die RED-Robatum GmbH & Co. KG ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

4.3

Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum der RED-Robatum GmbH & Co. Die KG. Die RED-Robatum GmbH & Co. KG behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.

5.

Lieferfrist

5.1

Von der RED-Robatum GmbH & Co. KG angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für den Fall, dass der voraussichtliche Liefertermin von der RED-Robatum GmbH & Co. KG um mehr als vier Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, der RED-Robatum GmbH & Co. KG eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.

5.2

Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5.3

Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von der RED-Robatum GmbH & Co. KG nicht zu vertretenden Hindernisse, die auf die Lieferung oder Leistung einen erheblichen Einfluss haben; insbesondere bei Streik und Aussperrung bei der RED-Robatum GmbH & Co. KG, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.

6.

Preise

6.1

Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.

6.2

Schulungs- und Installations- und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.

6.3

Die RED-Robatum GmbH & Co. KG ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

6.4

Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

7.

Zahlung

7.1

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen ohne Abzug nach 30 Tagen netto, bei Bankeinzug nach 10 Tagen mit 2 % Skonto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die RED-Robatum GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder die RED-Robatum GmbH & Co. KG einen höheren Schaden nachweist.

7.2

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen der RED-Robatum GmbH & Co. KG verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7.3

Schuldet der Kunde der RED-Robatum GmbH & Co. KG mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird - sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat - zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.

8.

Annahmeverzug des Kunden

 

Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist die RED-Robatum GmbH & Co. KG nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Verlangt die RED-Robatum GmbH & Co. KG Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswerts, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder die RED-Robatum GmbH & Co. KG einen höheren Schaden nachweist.

9.

Gefahrenübergang; Abnahme von Leistungen, Gewährleistung; Nachbesserung bei Dienstleistungen

9.1

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

9.2

Ist der Kunde kein Verbraucher, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

9.3

Von der RED-Robatum GmbH & Co. KG auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter der RED-Robatum GmbH & Co. KG unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er der RED-Robatum GmbH & Co. KG unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei der RED-Robatum GmbH & Co. KG ein, gilt das Werk als abgenommen.Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

9.4

Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, haftet die RED-Robatum GmbH & Co. KG bei Mängeln ihrer Software bzw. Dienst- oder Werkleistungen nach Maßgabe der für diese geltenden besonderen Bestimmungen.

9.5

Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten hat der Kunde die RED-Robatum GmbH & Co. KG in jedem Fall zunächst zur kostenlosen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung aufzufordern.

10.

Eigentumsvorbehalt

10.1

Die RED-Robatum GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der RED-Robatum GmbH & Co. KG in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.

10.2

Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die RED-Robatum GmbH & Co. KG zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die RED-Robatum GmbH & Co. KG ab. Die RED-Robatum GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung an.

10.3

Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an die RED-Robatum GmbH & Co. KG ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen der RED-Robatum GmbH & Co. KG hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner offen zu legen. Die RED-Robatum GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen.

10.4

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist die RED-Robatum GmbH & Co. KG berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die RED-Robatum GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.

10.5

Bei einem Rücknahmerecht der RED-Robatum GmbH & Co. KG gemäß vorstehendem Absatz ist die RED-Robatum GmbH & Co. KG berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern der RED-Robatum GmbH & Co. KG den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.

10.6

Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

11.

Umfang der Rechtseinräumung

 

Die RED-Robatum GmbH & Co. KG behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Lizenzbedingungen für die jeweiligen Produkte.

12.

Haftung

12.1

Die RED-Robatum GmbH & Co. KG haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der RED-Robatum GmbH & Co. KG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die die RED-Robatum GmbH & Co. KG, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

12.2

Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die RED-Robatum GmbH & Co. KG, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet die RED-Robatum GmbH & Co. KG im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.

12.3

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

12.4

Soweit die RED-Robatum GmbH & Co. KG nach Ziffer 12.2 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung der RED-Robatum GmbH & Co. KG beschränkt.

12.5

Die RED-Robatum GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung - hätte verhindern können.

12.6

Die Regelungen dieser Ziffer 12 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der RED-Robatum GmbH & Co. KG.

12.7

Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

13.

Schutzrechte Dritter

 

Der Kunde verpflichtet sich, die RED-Robatum GmbH & Co. KG von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der von der RED-Robatum GmbH & Co. KG gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und der RED-Robatum GmbH & Co. KG auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Die RED-Robatum GmbH & Co. KG ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software-Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

14.

Abtretbarkeit von Ansprüchen

 

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit der RED-Robatum GmbH & Co. KG geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit der RED-Robatum GmbH & Co. KG geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung der RED-Robatum GmbH & Co. KG ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

15.

Schlussbestimmungen

15.1

Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

15.2

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).

15.3

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von RED-Robatum GmbH & Co. KG ist Hanau.

15.4

Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hanau vereinbart.


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